Der Arzt stellt die Indikation zur logopädischen Behandlung. In der Regel finden 1-2 Therapien pro Woche statt. Die Dauer beträgt zumeist 45 Minuten. Lassen Sie sich das Rezept bitte erst ausstellen, nachdem wir einen Termin vereinbart haben, da die Verordnung ab Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig ist.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen ab dem 18. Lebensjahr 10% des Rezeptwerts sowie 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Für Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, mit dem sie zu Behandlungsbeginn die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse abklären sollten.

Bei Bedarf und entsprechender ärztlicher Verordnung findet die logopädische Therapie im Rahmen eines Hausbesuchs statt.